Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Sie ersetzt die Richtline 95/46/EG und vereinheitlicht die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und die öffentliche Hand in der EU. Auf diese Weise sollen sowohl der Schutz dieser Daten als auch der freie Datenverkehr im europäischen Binnenmarkt sichergestellt werden.
Hier finden Sie eine Gegenüberstellung der neuen EU-Verordnung und der aktuellen Rechtslage im Permission Marketing. Sie erkennen so auf einen Blick die wesentlichen Veränderungen, die sich für Sie durch das Inkrafttreten des DSGVO ergeben.
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Aktuelle Rechtslage |
Ab 25. Mai 2018, DSVGO |
Erforderlichkeit einer Einwilligung |
- Einwilligungspflicht
- Ausnahme: Bestehende Kundenbeziehung (§7 Abs. 3 UWG), Achtung: restriktive Anwendung
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- Einwilligungspflicht
- Interessenabwägung
- Ausnahme: Bestehende Kundenbeziehung (§7 Abs. 3 UWG), Achtung: restriktive Anwendung
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Formale Anforderungen an eine Einwilligung |
- Freiwillig
- Aktiv, ausdrücklich
- Konkret
- Transparent
- Grundsätzlich schriftlich
- Koppelungsverbot
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- Freiwillig
- Aktiv, ausdrücklich
- Informiert (bezogen auf den bestimmten Fall)
- Schriftform nicht zwingend (aber wird empfohlen, s.u.)
- Koppelungsverbot
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Einwilligungsfähigkeit |
- Nicht eindeutig definiert
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- Ab 16 Jahren (nationale Abweichungen möglich)
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Nachweispflicht |
- Nachweispflicht für den Verwender der Einwilligungserklärung, daher Empfehlung der schriftlichen Einwilligungserklärung, Double-Opt-In-Verfahren, etc
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- Nachweispflicht für den Verwender der Einwilligungserklärung („Rechenschaftpflicht“) daher Empfehlung der schriftlichen Einwilligungserklärung, Double-Opt-In-Verfahren, etc.
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Widerrufsmöglichkeit |
- Muss jederzeit ohne unzumutbaren Aufwand möglich sein
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- Muss jederzeit ohne unzumutbaren Aufwand möglich sein
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Impressumspflicht |
- Impressum muss in jeder E-Mail enthalten sein
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- Impressum muss in jeder E-Mail enthalten sein
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Sanktionen bei Verstoß |
- Abmahnkosten, Schadensersatzpflicht nach UWG, TMG,BGB bis zu mehreren 100.000 Euro
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- Abmahnkosten, Schadensersatzpflicht nach UWG, TMG, BGB
- Bußgelder bis zu 20.000.000 Euro oder 4% des gesamten Jahresumsatzes des Unternehmens
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Quelle: Certified Senders Alliance
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzgebers.