AGB
Die allgemeine Geschäftsbedingungen von adRom
1. Geltungsbereich
Im Rahmen der Vermarktung von Werbung in bzw. über Online-Medien übernimmt adRom die Vermittlung bzw. die Platzierung von Werbung in ihren Online-Angeboten und den Angeboten ihrer Partner sowie sonstige Werbemaßnahmen (E-Mail, SMS und WAP etc.).
2. Material
Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend angeliefert werden und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die jeweilige Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen.
Graphiken müssen, wenn nicht anders vereinbart, im GIF- oder JPEG-Format bereitgestellt werden. Die jeweiligen Zieladressen der Links (URL im Internet, Querverweis bzw. Seitennummer in T-Online oder ähnliches) sind mit anzugeben.
Javascript, Formulare und Flash-Dateien sind zu vermeiden da diese Elemente bei manchen Empfängern, abhängig von den Sicherheitseinstellungen bei deren E-Mail-Clienten, unterdrückt- und nicht korrekt dargestellt werden können.
Das Material muß spätestens vier Arbeitstage vor der Schaltung bei adRom vorliegen. Die Anlieferung kann per E-Mail-Attachment an die Adresse werbung@adRom.net oder per Post an die adRom Media Marketing GmbH, Lustenauerstr. 66,
6850 Dornbirn erfolgen. Erfolgt die Erstellung des Banners (Werbefläche mit oder ohne Link zum Werbeangebot des Werbetreibenden) durch adRom, so müssen die Materialien bis spätestens 14 Tage vor Schaltung angeliefert sein. adRom übernimmt für das gelieferte Material keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses aufzubewahren oder an den Werbetreibenden zurückzuliefern.
Soweit nicht anders vereinbart verbleiben die Rechte für durch adRom gestaltete Banner und Animationen bei adRom.
3. Freigabe
adRom ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material zu bearbeiten und, soweit zur optimalen Umsetzung erforderlich oder ratsam, Änderungen und Korrekturen an diesem, insbesondere an Abmessungen, vorzunehmen. Der Werbetreibende ist verpflichtet, die eingeschaltete Werbung unverzüglich nach der ersten Einschaltung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Einschaltungswoche zu reklamieren.
Der Werbetreibende wird zwecks Abnahme über die Einstellung auf einer Testseite informiert. Die Abnahme der Seite bzw. die Reklamation etwaiger Fehler muss schriftlich nach Zugang der Mitteilung erfolgen. Danach gilt der Banner als abgenommen und der Werbetreibende trägt die Kosten für eventuell von ihm gewünschte Änderungen.
4. Rechtliche Verantwortung
Die Verantwortung für den Inhalt der Werbematerialien und der Werbeflächen trägt ausschließlich der Werbetreibende. Der Werbetreibende garantiert, daß durch die Schaltung der Werbung Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Werbetreibende stellt adRom von allen Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger Nichteinhaltung vorstehender Regelungen frei.
Der Werbetreibende garantiert, daß die Inhalte der Werbung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
adRom ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Werbung vorzunehmen. adRom ist berechtigt, Werbung, die gegen vorstehende Bestimmungen verstößt und Links, welche zu Inhalten führen, die gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, aus dem Angebot zu nehmen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. adRom wird den Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme unterrichten. Der Werbetreibende bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, daß adRom die Werbung zu Unrecht aus dem Angebot genommen hat. Weitergehende Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Werbetreibenden sind ausgeschlossen.
5. Entgelte
Der Werbetreibende zahlt für die Werbemaßnahme einen vorher vereinbarten oder der jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Festpreis.
Wenn nicht anders vereinbart erfolgt die Abrechnung je nach Art der Kampagne auf Basis von AdRequests, im allgemeinen Sprachgebrauch auch AdImpressions genannt, oder AdClicks gemäß IAB-Standard. adRom stellt eine tagesaktuelle Statistik über den Werbeerfolg, welche Auskunft über die Anzahl der realisierten AdRequests und Adclicks gibt, wahlweise mit einem passwortgeschützten Zugang im WWW online oder wöchentlich per Fax dem Werbetreibenden zur Verfügung. Bei E-Mail Aussendungen gilt als Response der zugeteilte Statuslink der Aufschluß über die Aussendung / Öffnungen und Linktrackinggibt. Bei SMS Aussendungen wird der Versand durch ein "Gatewaybericht" belegt. Dieser enthält die Anzahl der versendeten SMS und eventuelle Fehlermeldungen. Eine Garantie für den Erhalt von SMS ist kostenpflichtig und im vorhinein anzuklären.Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ablauf der Schaltung. adRom ist berechtigt, Zwischenrechnungen bei zeitlich länger laufenden Schaltungen zu stellen. Die Entgelte sind zwei Wochen (nach Rehnungseingang) ohne Abzug fällig.
6. Preisanpassung
adRom ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte anzupassen. adRom teilt dies dem Werbetreibenden einen Monat vor dem Änderungstermin per Telefax oder Brief mit. Der Werbetreibende ist in diesem Fall berechtigt, der Erhöhung bis zwei Wochen vor dem Erhöhungstermin schriftlich zu widersprechen. adRom wird hierauf in dem Preiserhöhungsverlangen nochmals ausdrücklich hinweisen.
Macht der Werbetreibende von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten ab dem Erhöhungstermin die neuen Entgelte. Widerspricht der Werbetreibende der Erhöhung, so ist adRom berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Erhöhungstermin zu kündigen.
7. Rabattierungen und Stornierungsfristen sowie Agentureinkaufskonditionen
Rabatte werden lediglich auf die reinen Mediaschaltungen gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von den in den Preislisten genannten Rabattstaffeln ausgenommen.
Wir gewähren 15% AE-Provision bei Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur.
Stornierungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen. Letzte Stornierungsmöglichkeit ist jeweils 6 Werktage vor Schaltungsbeginn (laut Auftrag). Bei Stornierungen nach dieser Frist werden 20% der Auftragssumme als Stornokosten in Rechnung gestellt.
8. Gewährleistung
Bei allen Werbemaßnahmen schuldet adRom nur den ordnungsgemäßen Versand der Werbung, steht jedoch nicht für den Eingang oder Abruf beim Empfänger oder die Kenntnisnahme ein.
Werden Werbemaßnahmen, gleich welcher Art, zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß ausgebracht oder geschaltet, so ist adRom berechtigt und verpflichtet, die Maßnahme innerhalb angemessener Zeit nachzuholen. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl, so ist der Werbetreibende zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Im übrigen leistet adRom Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Mängel sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. adRom ist zur Nachbesserung berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Werbetreibenden erst nach zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch adRom zu.
9. Haftung adRom
Für von adRom nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet adRom nicht. Die Haftung von adRom für die Wiederbeschaffung von Daten ist zusätzlich dahingehend beschränkt, daß eine Haftung nur besteht, wenn der Werbetreibende sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
10. Geheimhaltung, Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
Der Werbetreibende wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Datenschutzgesetz davon unterrichtet, daß adRom seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. adRom ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedient, die Daten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist.
11. Sonstiges
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien gilt das UN-Kaufrecht.
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Frastanz, am 07.11.2003

