Österreich: Neue Spam-Regelung ab 1. März 2006

Auch Unternehmen müssen dem Empfang von Werbemails zustimmen

Ab 1. März 2006 tritt eine Änderung des § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft, die zu Neuerungen beim Versenden von elektronischen Nachrichten, inklusive E-Mails und SMS, führen wird.
Schon bisher waren aufgrund der Bestimmungen des § 107 TKG Anrufe und Faxe zu Werbezwecken ohne vorherige Zustimmung verboten. Gleiches galt für die Zusendung von SMS und E-Mails zu Werbezwecken oder als Massensendung an Verbraucher. Für Werbe- oder Massenzusendungen an Unternehmen war jedoch in den meisten Fällen keine vorherige Zustimmung erforderlich, es sei denn der Unternehmer hatte sich durch einen Eintrag seiner E-Mail-Adresse in die "Robinson-Liste" gegen den Empfang unerwünschter E-Mails ausgesprochen.

Ab 1.3.2006 ist nun für die Zusendung von E-Mails oder SMS an Unternehmen zu Werbezwecken oder als Massensendung eine vorherige Zustimmung erforderlich, ansonst wird die Zusendung unzulässig.

Ausnahmen sind für E-Mails an bestehende Kunden vorgesehen. Hier sind jedoch gewisse Voraussetzungen hinsichtlich des Inhalts sowie der Art der Zusendung und der Datenerhebung zu berücksichtigen.

Weitergehende Informationen zur neuen Regelung über unerbetene Kommunikation.

Download - (pdf / 99kB)

Ansprechpartner in Ihrer Landeskammer

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter http://wko.at/e-recht

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter: hello@adrom.net

Login Partnerselektion
Login Partnerselektion